Kosten

Im Rahmen der Erstberatung müssen Sie - nach Dauer und Schwierigkeitsgrad - mit Kosten zwischen 50 und 190 EUR rechnen. Die Erstberatung ist auch online möglich. Kommt es in der Folge zu einer Mandatierung, können die Kosten der Erstberatung auf die Kosten angerechnet werden.

Im Übrigen rechnen wir unsere Tätigkeit je nach Art und Umfang der Angelegenheit entweder nach dem angefallenen Zeitaufwand auf Stundenbasis (Honorarhöhe nach Vereinbarung) oder auf der Grundlage des Streitwertes nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.

Für Gutachten vereinbaren wir mit Ihnen gern ein Pauschalhonorar.

Die Kosten für die Beratung und Vertretung von Betriebsräten werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 40, 80 Abs. 3 BetrVG) vom Arbeitgeber getragen. Wir sind gern bei der Vorbereitung entsprechender Beschlüsse und Vereinbarungen behilflich.

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Prozess sind ebenfalls im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Ihre Höhe hängt u.a. vom Streitwert, aber auch vom Ablauf des Verfahrens ab. Darüber hinaus entstehen bei Prozessführung Gerichtskosten sowie andere Kosten, etwa für Zeugen oder Sachverständige.

Im Prozess werden die gesamten Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten, Anwaltskosten beider Parteien) zwischen den Parteien im Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens aufgeteilt. Ausnahmen bestehen etwa bei Ehescheidungen, wo die Kosten regelmäßig zwischen den Parteien geteilt werden sowie in individualarbeitsrechtlichen Verfahren, wo jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen muss. Sollten Sie weitere Fragen zu den anfallenden Kosten haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und erstellen auf Wunsch auch Kostenvoranschläge.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir gern die Korrespondenz mit der Versicherung und rechnen, soweit möglich, direkt mit dieser ab.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt werden. Hierzu ist es nötig, in einem Fragebogen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig offenzulegen und zu belegen.

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer ständigen Beratung/Vertretung einen Beratervertrag mit einem Pauschalhonorar abzuschließen.